Mitgliedsbeitrag
Nach § 4 und § 7, Ziff. 4. der Satzung werden Beiträge und Zahlungsmodalitäten von der Mitgliederversammlung festgelegt bzw. ist die Mitgliederversammlung zuständig, die Festsetzung der Höhe der Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge vorzunehmen.
Der letzte und zz. gültige Beschluss wurde am 28.03.2007 bei der Mitgliederversammlung gefasst.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt für
Schüler, Auszubildende und Studenten | 5 € |
Erwachsene | 15 € |
Körperschaften, Vereine und Firmen | 50 € |
Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag. Er ist binnen vier Wochen nach Annahme des Aufnahmeantrages und folgend jeweils bis zum Ende des 1. Quartals eines neuen Jahres unaufgefordert auf das Vereinskonto
IBAN: DE 64 8105 5555 3000 0119 42
BIC: NOLADE21SAW
bei der Sparkasse Altmark West einzuzahlen.
Etwaige Spenden sind getrennt vom Mitgliedsbeitrag auszuweisen.
Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung gilt die Zahlungsfrist als erfüllt, Kontodeckung vorausgesetzt.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.